Beglaubigung Koreanisch-Deutsch


Beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen und Koreanischen sind offizielle Bestätigungen der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zwischen diesen Sprachen. Sie sind entscheidend für Dokumente, die von Behörden oder Institutionen akzeptiert werden müssen. Bei LenzenKim sind wir staatlich anerkannte und beeidigte Übersetzer mit Erlaubnis für beglaubigte Übersetzungen.

 

Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen für offizielle Dokumente wie Führerscheine, Ehefähigkeitszeugnisse, Geburtsurkunden oder Gutachten, die für deutsche oder koreanische Behörden erforderlich sind?

 

LenzenKim ist Ihr öffentlich bestellter und ermächtigter Übersetzer für die koreanische Sprache: Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für verschiedene Dokumente an, die Sie bei Ämtern und Behörden verwenden können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente rechtskräftig und von höchster Qualität übersetzt sind.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

 

 

Telefon: 040-34 83 41 47

E-Mail: sales@lenzenkim.de



Beispiele für beglaubigte Koreanisch-Übersetzungen

Im Bereich beglaubigte Übersetzungen Koreanisch verstehen wir unter anderem die Übersetzung von:

Ärztliches Attest Diplome Statuten
Apostillen Führerscheine Urkunden
Arbeitsbücher Führungszeugnisse Verträge
Ausweisdokumente Geburtsurkunden Zeugnisse
Bescheinigungen Heiratsurkunden u.v.m.

Was ist eine beglaubigte Koreanisch-Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen und Koreanischen sind offizielle Bestätigungen der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zwischen diesen beiden Sprachen. Diese Bestätigungen sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Dokumente, die von Behörden oder anderen Institutionen akzeptiert werden müssen. Durch die Beglaubigung wird gewährleistet, dass die Übersetzung eine exakte Darstellung des Originaldokuments sowohl in Deutsch als auch in Koreanisch ist. Wir bei LenzenKim sind staatlich anerkannte oder beeidigte Übersetzer und verfügen über die erforderliche Erlaubnis, solche beglaubigten Übersetzungen durchzuführen.